Krypto-Besteuerung: Wegfall der Haltefrist – Folgen für Investoren

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Seit einigen Wochen ist die Thematik der Krypto-Besteuerung und besonders die steuerfreie Haltefrist erneut in aller Munde. Vor allem die Verlautbarungen von Prof. Dr. Co-Pierre Georg, Direktor des Frankfurt School Blockchain Center, und das Strategiepapier des SPD-Arbeitskreises Seeheimer Kreis erzeugen derzeit Aufmerksamkeit. Gemeinsamkeiten lassen sich hauptsächlich bei den Forderungen nach der Aufhebung der Halteperiode bei Kryptowährungen erkennen. 

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Dem Strategiepapier des Seeheimer Kreises zufolge möchte man auf diese Weise spekulativen Risiken, Schäden für Konsumenten, Wirtschaftskriminalität und möglichen Gefährdungen der Finanzstabilität entgegenwirken. Co-Pierre Georg erblickt in seinen Anträgen außerdem die Chance für den Staat, zusätzliche Steuereinnahmen im ein- bis zweistelligen Milliardenbereich zu erwirtschaften. 

Abschaffung der Frist, wie sähe das aus?

Ungeachtet meiner persönlichen Ansicht zu dieser Debatte wird meiner Meinung nach vor allem diese Frage zu wenig behandelt: “Was passiert im Anschluss?” Im Folgenden möchte ich deshalb besonders die denkbaren steuerlichen Auswirkungen solcher Veränderungsbestrebungen untersuchen und darlegen, was nach der angenommenen Abschaffung der Jahresfrist eintreten könnte. 

Aufhebung der Jahresfrist bei privaten Veräußerungsgeschäften (im Bereich Krypto)

Wer von der “Krypto-Haltefrist” spricht, denkt dabei steuerrechtlich präzise formuliert an die Jahresfrist bei privaten Veräußerungsgeschäften. Unter private Veräußerungsgeschäfte fallen laut Definition sämtliche Verkäufe von Privatpersonen. Es liegt auf der Hand, dass Bitcoin, Gold oder Schmuck darunter fallen. Allerdings fällt theoretisch auch der Verkauf des gebrauchten PKW oder der alten Gitarre unter die privaten Veräußerungsgeschäfte. Für all diese privaten Verkäufe gilt gleichfalls die Jahresfrist. Sie stellt folglich keineswegs eine „Sonderbegünstigung“ für Krypto-Investoren dar, wie es in Diskussionen bisweilen angedeutet wird. Sie ist eine zweckmäßige Regelung und wurde entworfen, um den Verwaltungsaufwand bei den Finanzbehörden gering zu halten, lange bevor der erste Satoshi das Licht der Welt erblickte.

Die Folgen einer generellen Aufhebung der Jahresfrist bei privaten Veräußerungsgeschäften wären einschneidend:

Jeder Bürger, der privat etwas veräußert, beginnend beim 10 Jahre alten Toaster auf Ebay, müsste unvermittelt Steuererklärungen anfertigen. Dabei könnte er selbst bei dem genannten Extrembeispiel neben den Gewinnen auch Verluste geltend machen. Der Staat könnte aufgrund solcher Anrechnungen sogar beträchtliche Einnahmen einbüßen, und das Finanzamt hätte mit einem immensen bürokratischen Aufwand zu kämpfen. Ein abwegiges Beispiel, das die weitreichenden Konsequenzen verdeutlicht und deren Wirkung weit über Kryptowährungen hinausgeht. 

Übertragung der Krypto-Besteuerung auf die Kapitalerträge

Eine alternative Möglichkeit zur Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die in der öffentlichen Diskussion bereits häufiger zur Sprache kam, ist die Verlagerung der Besteuerung von Kryptowährungen hin zur Behandlung als Kapitalerträge, wie dies beispielsweise auch bei Aktien der Fall ist und vor einigen Jahren schon von Österreich umgesetzt wurde. Dadurch wäre grundsätzlich jeder Gewinn mit Kryptowährungen pauschal steuerpflichtig, unabhängig von der Besitzdauer. Im Gegensatz zum privaten Veräußerungsgeschäft würde dann jedoch nicht der persönliche Einkommensteuersatz, sondern die Kapitalertragsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag (und Kirchensteuer) fällig. 

Die Auswirkungen einer solchen Anpassung wären auch hier nicht zu unterschätzen. Das Thema Krypto(-Besteuerung) kann deutlich mehr sein als nur der reine Kauf und Verkauf von Coins. Es gibt innerhalb der Krypto-Welt viele Spezialthemen mit besonderen Schwierigkeiten oder Definitionen im Steuerrecht, die deutlich über die aktuell geführte Debatte hinausgehen. Grundlage für etwaige Bewertungskriterien ist dabei stets das aktuelle BMF-Schreiben, das das Ergebnis langjähriger Iterationen ist und sich mit den unterschiedlichsten Steuerfragen in der Krypto-Welt auseinandersetzt.

Eine Verlagerung der Besteuerung würde bedeuten, dass sämtliche Themen neu besprochen und festgelegt werden müssten. Voraussichtlich erneut ein jahrelanger Prozess, begleitet von einer Branche, die niemals stillsteht und dem Gesetzgeber schon jetzt viel abverlangt.

Zudem gilt im Steuerrecht umfassend der Grundsatz des Vertrauensschutzes. Dieser geht davon aus, dass jede getroffene wirtschaftliche Entscheidung (jeder Person) auf der aktuellen Gesetzeslage beruht, daher Gesetzesänderungen nicht rückwirkend gelten dürfen und jede Änderung entsprechende Übergangszeiträume benötigt. Demnach müssten, je nach genauer Ausgestaltung dieses neuen Gesetzes, aktuelle Bestände von diesen Steueränderungen ausgenommen werden.

Die Verlagerung der Besteuerung ist realistischer als eine reine Abschaffung der Jahresfrist bei privaten Veräußerungsgeschäften. Damit diese aber tatsächlich auch in der Praxis anwendbar wäre, stünde uns bis dahin noch ein langer und beschwerlicher Weg bevor.

Schaffung eines unabhängigen Krypto-Steuergesetzes

Sowohl bei der Besteuerung von Kapitalerträgen als auch bei der Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften handelt es sich um Konzepte, die bereits lange vor der ersten Kryptowährung existierten. Eine Einordnung von Kryptowährungen in diese führt daher notwendigerweise zu Unklarheiten bzw. Ungenauigkeiten und schafft Interpretationsmöglichkeiten.

Aus dieser Perspektive erscheint auch die Schaffung eines völlig neuen, eigenständigen Krypto-Steuergesetzes nicht abwegig. Voraussetzung hierfür wären klare Definitionen und Abgrenzungen. Ebenso müssten bisherige Bewertungsgrundsätze infrage gestellt und überarbeitet werden. 

Im Grunde kann in der Praxis schließlich alles tokenisiert werden. Sollte sich herausstellen, dass diese neuen Gesetze eine vorteilhafte Auslegung für etwas bieten, könnte es durchaus sein, dass hier findige Steuerberater tätig werden und durch Tokenisierung auch andere Einkünfte in diesen Bereich verschieben. Aus diesem Grund besteht die große Herausforderung für ein Krypto-Steuergesetz darin, genaue Definitionen und Abgrenzungen zu schaffen. 

Allerdings könnte ein eigenständiges Krypto-Steuergesetz auch unvoreingenommene und praktikable Lösungen schaffen, die letztendlich dem Praxistest standhalten und nicht in einem unübersichtlichen Chaos münden würden.

Fazit

Eine Veränderung der steuerlichen Rahmenbedingungen beim Handel mit Kryptowährungen hätte weitreichende Folgen: für den Krypto-Nutzer selbst, aber auch für den Gesetzgeber und die Behörden. Die Komplexität der Besteuerung sämtlicher Krypto-Themen nimmt täglich mit zunehmenden Möglichkeiten auf den Blockchains zu. In der aktuellen Debatte kommen jedoch die notwendige Detailtiefe und die Frage nach den Alternativen zu kurz.

Über den Autor

Werner Hoffmann ist Experte für das Thema Krypto-Steuern. Er befasst sich seit Jahren mit diesem Thema und hat seine Expertise im Bereich Steuern aus erster Hand beim Aufbau der Steuer-IT als Beamter erworben. Mit seiner 2018 gegründeten Firma Pekuna hat er dutzenden Kunden bei der steuerlichen Aufbereitung ihrer Krypto-Transaktionen geholfen. Werner ist außerdem ein anerkannter Redner und Vortragender: durch seine Kurse wurden deutschlandweit weit mehr als 500 Steuerberater zum Thema Kryptowährungen und Steuern geschult. Seine Kenntnisse zu Krypto-Steuern sind fundiert durch seine Studienabschlüsse in Steuerrecht und Informatik. Seine praktischen und beruflichen Erfahrungen aus diesen Bereichen sowie eigene Investments in Kryptowährungen runden den erlangten Expertenstatus ab. Als Berater von Behörden und Bundestagsabgeordneten wirkt er aktiv an der Gestaltung des Themas der Krypto-Besteuerung in Deutschland mit.

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Quelle

  • LinkedIn-Beitrag Co-Pierre Georg


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Eine Quelle: btc-echo.de

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